Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Informationen aus dem NRW-Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das anlaufende Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Selbstständige auch für Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft geöffnet.
Anträge können ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Die Online-Anträge werden im Laufe des27.03.2020 freigeschaltet.
Da Sie die erforderlichen Dokumente als Datei einreichen müssen, ist es ratsam, sich umgehend unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu informieren, welche Unterlagen nötig sind und welche Vor-aussetzungen erfüllt sein müssen.
Unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 sind gestaffelt Direktzahlungen zu beantragen für:Betriebe bis 5 Voll-AK 9.000 €, Betriebe bis 10 Voll-AK 15.000 € und Betriebe bis 50 Voll-AK 25.000 €.
Quelle: Gartenbauberatung NRW