ZVG appelliert an den Bundestag: CO2-Ausweitung auf Brennholz ablehnen

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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) appellierte anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 12.10.2022 an die Abgeordneten, sich gegen die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz auszusprechen. Andernfalls drohe die Verteuerung des klimaneutralen Energieträgers.

„Die Einbeziehung von Holz in den Geltungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erschwert jede entsprechende Investition, um auf nichtfossile Energiequellen umzusteigen“, betonte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Es bedarf nicht weniger Anreize, sondern mehr, um die Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle zu ändern.

Um eine mögliche Ausweitung der CO2-Bepreisung zu vermeiden, müssen die Waren der Positionen 4401 und 4402 der Kombinierten Nomenklatur von der Ausweitung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ausgenommen werden. Dann würde Brennholz auch nicht der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel unterworfen werden.

"Der ZVG lehnt grundsätzlich die Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und in die EBeV ab. Die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen wäre ein wichtiger nachhaltiger Verwertungsweg und die Nutzung regenerativer Energien über einen enormen Kostenanstieg deutlich erschwert", so der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG beschlossen. Unter anderem soll die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe ab 1. März 2023 beendet und Abfall in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Mit dieser Erweiterung würde auch Holz, und damit auch Holzhackschnitzel oder Altholz, miterfasst werden. Diese Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz als Brennstoff würde für Gartenbaubetriebe eine unzumutbare Kostenbelastung bedeuten.

Quelle: ZVG