Surround erhält Notfallgenehmigung gegen den Birnenblattsauger

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Surround erhält Notfallgenehmigung gegen den Birnenblattsauger <BR>Foto: Scheel

Surround (95% Kaolin) ist mit Bescheid vom 08.02.2021 vom BVL zur Anwendung gegen Birnenblattsauger genehmigt worden. Die Genehmigung erfolgte nach Artikel 53 der VO (EG) 1107/2009 - es handelt sich um eine so genannte Notfallgenehmigung. Die Zulassung wurde vom 08. Februar bis zum 07. Juni 2021 für 120 Tage und eine Behandlungsfläche von 1.400 ha erteilt.

Surround ist ein natürliches Pflanzenschutzmittel auf Basis von Kaolin mit physikalisch-mechanischen Eigenschaften zur Abwehr von diversen Insekten. Die repellente Wirkung beruht auf einem weißen Schutzbelag auf der Pflanzenoberfläche, der die Schadinsekten von der Eiablage bzw. vom Schadfraß abhält. Für eine gute Wirkung des Mittels gegen Birnenblattsauger ist es wichtig, mit dem Einsatz rechtzeitig zu beginnen. Deshalb wurde der Einsatzzeitpunkt ab Spätwinter/frühes Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger bzw. ab Warndienstaufruf festgelegt. Insgesamt sind 4 Anwendungen zugelassen worden. Surround ist auch im ökologischen Landbau erlaubt (VO (EG) 834/2007) und steht 2021 im 12,5 kg-Papiersack zur Verfügung. Die Verpackung kann über das Pamira-System entsorgt werden.

Surround wird in Deutschland über die OrusLife GmbH vertrieben, die daneben auch Produkte zur Pflanzenernährung und -aktivierung anbietet. An einer Notfallgenehmigung für Surround gegen Kirschessigfliege im Weinbau und Rapsglanzkäfer im ökologischen Rapsanbau wird zurzeit noch gearbeitet. Das Unternehmen ist zuversichtlich, dass auch diese Indikationen  rechtzeitig genehmigt werden.