Aus dramaturgischer Sicht lassen sich die Regionalen Zierpflanzeninfos 2022 des Neustadter DLR Rheinpfalz kaum übertreffen: Nicht nur setzte Frank Korting in bester Hollywoodmanier mitten in seinen Ausführungen zu „Einen Blick auf die Zulassungssituation und aktuelle Entwicklungen“ gekonnt einen Cliffhanger, der es den rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern so gut wie unmöglich machte, nicht auch knapp eine Woche später wieder zum zweiten Teil einzuschalten, nein, mit seinen Ausführungen und den daran anschließenden Erläuterungen von Manfred Hellmann zu „Nationaler Aktionsplan – Nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ wurde klar, dass die Luft dünn bzw. der Spritzmittelschrank leerer wird.
Eine etwas beunruhigende Entwicklung angesichts von „Schaderregern und Krankheiten im Öffentlichen Grün“, die sich Dr. Frederik G. Polzin vorgenommen hatte und „Pilzlichen Schaderreger an Frühjahrsblühern“, die Siegfried Reiners unter die Lupe nahm. Dass „Ermächtigte Unternehmen und der Pflanzenpass“ vielleicht nicht die Lösung aller Probleme sein können, konnte man schon vor der zweitägigen Onlineveranstaltung Mitte Januar 2022 vermuten, wurde aber mit Marc Köhlingers Ausführungen noch einmal deutlicher.
Pflanzenpass: es führt kein Weg dran vorbei
Köhlinger begann gewissermaßen am Anfang und der Frage, warum sich eigentlich so gut wie alle Unternehmer mit grünem Daumen beim Pflanzenschutzdienst registrieren lassen müssen. Und das hat zum einen mit ihrer Tätigkeit, die mit pflanzengesundheitlichen Risiken verbunden ist, zu tun, zum anderen soll dies zur Einhaltung von Standards beitragen, die dann wiederum regelmäßig durch eben diesen Pflanzenschutzdienst kontrolliert werden. Registrieren lassen muss sich jeder und jede, die oder der pflanzenpasspflichtige Ware innerhalb des pflanzengesundheitlichen Binnenmarktes verbringt, nachlesen lässt sich dies in der VO (EU) 2016/2031. Ausnahmen gelten lediglich für Speditionen sowie beim Direktabsatz kleiner Mengen an Endnutzer.
Die Registrierung tut – außer in finanzieller Hinsicht vielleicht - erst einmal nicht weh und ist die Voraussetzung für den Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts sowie für den Ex- und Import. Natürlich muss dann der Pflanzenpass, der bescheinigt, dass die Ware frei von Quarantäneschädlingen ist und auch alle sonstigen pflanzengesundheitlichen Anforderungen erfüllt, bestimmte Kriterien erfüllen, die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 weiß alle Einzelheiten dazu. Im Wesentlichen muss der Pflanzenpass gut sichtbar und leserlich sein. Unter pflanzenpasspflichtige Verbringung fallen sowohl Handelsbetriebe, Gala-Bauer und Botanische Gärten, aber beispielsweise auch Landwirte, die Obstgehölze für Streuobstwiesen kaufen. Samen sind teilweise ausgenommen, manche Verpackungshölzer nicht, die ganze Liste zum Nachlesen in der VO (EU) 2019/2072.
Der Pflanzenpass selbst kann dann von der Behörde oder einem ermächtigten Unternehmer ausgestellt werden. Neben den allgemeinen Pflichten wie der Meldepflicht hinsichtlich verschiedener Schaderreger sowie hinsichtlich falscher Pflanzenpässe kommen eine Aktualisierungs- und eine Dokumentationspflicht hinzu. Ermächtigte Unternehmer müssen darüber hinaus noch spezifische Fachkenntnisse zu den Vorschriften, Schaderregern, Verfahren und Maßnahmen nachweisen.
Die Datenblätter der Arbeitsgruppe ermächtigte Unternehmer sowie die Internetangebote von JKI, EPPO und EFSA sowie die Infos auf den Internetseiten der Pflanzenschutzdienste der Länder helfen dabei, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Als Quarantäneschädlinge gelten grundsätzlich Organismen, die in einem Gebiet, in dem sie noch nicht auftreten oder nicht weit verbreitet sind, potentiell starke Schäden an Pflanzen verursachen können. Abstufungen sind Quarantäneschädlinge (QSO), regulated non-quarantine pests (RNQP) und die etablierten Schaderreger. RNQP lassen sich in der VO (EU) 2019/2072 nachlesen, sie werden hauptsächlich beim Anpflanzen übertragen und können erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Vor der Ausstellung von Pflanzenpässen muss die Ware gründlich untersucht werden, die notwendigen phytosanitären Anforderungen genauso wie Formvorgaben erfüllt werden. Die Waren, für die der Unternehmer auch verantwortlich sein muss, müssen sich auf seinen Flächen befinden. Die Aufbewahrungspflicht gilt für drei Jahre, Köhlinger empfahl ermächtigten Unternehmern, ihren Produktionsablauf kritisch zu analysieren und dauerhaft zu überwachen bzw. entsprechende Routinen zu installieren. Untersuchungen sollen zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden, Sicht- und Vegetationskontrollen sollten entsprechend dokumentiert werden.
Die Gefahren lauern überall
Köhlingers Kollege im Fachgebiet Diagnostik, Frederik Polzin, zählte eingangs seiner Ausführungen die vielfältigen Stressoren auf, denen Pflanzen im öffentlichen Grün ausgesetzt sind. Nach den abiotischen Faktoren wie Salz, Hitze, mangelndem Wurzelraum, Beschädigungen, Giftstoffe, Säure und Wassermangel und den biotischen Faktoren wie Bakterien, Pilzen und Invertebraten ging es mit der Rußrindenkrankheit in die Vollen: Potentiell allergen wirkende Sporen sollten nicht verbreitet und befallene Ahorn-Bäume gefällt werden. Das Hainbuchensterben wiederum ist eine Folge des Klimastresses, das Eschentriebsterben bringt als Sekundärinfektion oftmals Hallimasch mit sich.
Polzin ging näher auf den asiatischen Laubholzbockkäfer ein, der nicht nur optisch dank Bepunktung und langen Fühlern auffällt, sondern auch wegen seines dreijährigen Entwicklungszyklus. Er befällt heimische Laubgehölze und wird auch durch befallenes Verpackungsholz eingeschleppt. Auch das Feuerbakterium besitzt einen großen Wirtskreis und verdankt seine weite Verbreitung dem Klimawandel. Von Zikaden übertragen, verstopft es die Leitungsbahnen. Der Japankäfer kommt per Anhalter, wird aber auch mit Pflanzentransporten eingeschleppt. Tückischerweise nimmt er optische Anleihen bei den heimischen Juni-, Rosen- und Maikäfern und kann leicht verwechselt werden. Mit 19 Fallen an neun viel vom Fernverkehr frequentierten Standorten versuchen die Diagnostiker, up to date zu bleiben, was die Gefährdungslage angeht.
Neben einer Stressreduktion der Bäume durch Maßnahmen wie Bewässerung, Baumscheiben und Erziehung kann in manchen Fällen das Entfernen der Schadorganismen helfen, in anderen bleibt die einzige Bekämpfungsmöglichkeit die Fällung des Baumes. Resistente bzw. klimaangepasste Pflanzen können helfen, insgesamt sind die Möglichkeiten zur Bekämpfung aber überschaubar.
Nicht ganz so aussichtslos dann die Lage bei den pilzlichen Schaderregern an Frühjahrsblühern, die sich Siegfried Reiners vorgenommen hatte. Mit dem Ektoparatisen Echter Mehltau, an seinem weißen pudrigen Pilzbelag leicht zu erkennen, begann der Reigen der Schadpilze. Als Schönwetterpilz wird er ab 70 % relativer Luftfeuchtigkeit und optimalerweise 30 °C besonders gefährlich. Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu senken sind präventiv wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten genauso wie das Vermeiden übermäßiger Stickstoffdüngung.
Falscher Mehltau zeigt sich dagegen meist auf der Blattunterseite. Der Endoparasit wächst in der Pflanze, Blattnässe ist für die Infektion eine Voraussetzung. Engstand vermeiden und von unten bewässern waren Reiners Empfehlungen. Bei Pythiumbefall werden die Wurzeln braun und weichfaul, bei Phytophtorabefall der Wurzelhals. Staunässe gilt es zu vermeiden und auf Hygiene zu achten. Thielaviopsis-Wurzelbräune führt zu eben jenen braun-schwarzen Wurzelläsionen und daran anschließend zu Wachstumsdepressionen. Da die Chlamydosporen viele Jahre überdauern können, heißt es Hygiene, Hygiene und Hygiene sowie Jungpflanzenkontrolle. Rostpilze zeigen sich mit rost- bis orangeroten Pusteln, Engstand und Blattnässe gilt es zu vermeiden. Botrytis cinerea fühlt sich bei 20 -22 °C am wohlsten und braucht mehr als 85 % relative Luftfeuchtigkeit, um infektiös zu werden.
Reiners ging in dem Zusammenhang auf die Taupunkttabelle ein, die besser mehr als nur einmal in Betrieben aushängen sollte. Ramularia, Colletotrichum, Mycrocentrospora, Cladosporium und Cercospora sind auch pilzliche Blattfleckenerreger, die sich durch Vermeiden von Blattnässe und Hygiene eindämmen lassen, genauso wie Phoma, Fusarium und Hefepilze. In seiner Symptomatik Pilzbefall nicht ganz unähnlich ist Calciummangel bei Primeln, der sich aber mit einer Spritzbehandlung Calciumdünger bzw. Kalksalpeter leicht in den Griff bekommen lässt. Natürlich oder besser gesagt chemisch lassen sich die Schaderreger mit den beispielsweise auch in dieser Zeitschrift veröffentlichten Pflanzenschutzhinweisen in den Griff bekommen. Frank Korting ging einen Schritt weiter und gab nicht nur einen Überblick über die aktuelle Situation im Pflanzenschutz, sondern wagte auch einen Blick in die Zukunft.
Zulassungssituation: aktuelle Engpunkte und Ausblick
Bei Acrobat Plus WG und Ridomil Gold MZ ist die Aufbrauchfrist am 04.01.22 abgelaufen, bei Mirage 45 EC und bei Teldor wird es am 30.06.23 so weit sein, bei Vegas am 30.06.22 und bei Systhane am 30.11.22. Soweit die Fungizide, es folgen Insektizide und sonstige. Für Confidor WG 70 endet die Aufbrauchfrist am 1.06.22, für Envidor am 31.01.22, bei Pirimor Granulat am 30.04.22 und bei Dazide Enhance am 30.06.23. Bei Steward endet die Aufbrauchfrist spätestens am 19.09.22. Bei Nimrod EC gab es eine Zulassungserweiterung für Echten Mehltau an Begonien im Gewächshaus und bei Topas für Echten Mehltau an Rosen sowie Schnittrosen ebenfalls im Gewächshaus.
Neu zugelassen wurden Enervin SC gegen Falsche Mehltaupilze, Exalt gegen Thrips und freifressende Raupen, Nealta gegen Spinnmilben, Alginure Bio Schutz gegen Falsche Mehltaupilze, Gatten, Fytosave und Taegro gegen Echte Mehltaupilze, wobei Taegro auch befallsmildernd bei Botrytis ist. Gegen Thielaviopsis bleibt angesichts des Aus von Cercobin FL und Mirage 45 EC sowie Sportak 45 EW dann kein wirksames Fungizid mehr über, gegen Pythium und Phytophthora können Aliette WG, Bioten, Prestop, Previcur Energy und Proplant/Rival zum Einsatz kommen. Auch bei den Zusatzstoffen gab es Änderungen: Citronensäure BASF, Li 700, Nu-Film-P, Schaumstopp, Silwet Gold, Trifolio-S-forte und Wetcit fielen zum Valentinstag 2022 weg.
Korting ging auch auf den Einsatz von Mikroorganismen ein: die Haltbarkeit der Präparate ist seiner Meinung nach dabei ein in der Praxis unterschätzter Faktor. Temperatur und Luftfeuchte gelte es im Auge zu behalten, UV-Strahlung kann den Erfolg mindern und es gelte vor allem auch, vor Verwendung die Aktivierung der Präparate sicher zu stellen. Additive können helfen. Manfred Hellmann vom Rheinbacher DLR-Ableger ging anschließend auf den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) ein, der am 10.04.2023 zehnjährigen Geburtstag feiert. Die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG war hier der Geburtshelfer. SYNOPS heißt das möglicherweise damit verbundene Übel. Hinter dem harmlos klingenden SYNOPS verbirgt sich die vergleichende Darstellung des Risikopotentials der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In welche Richtung das dann gehen könnte, lässt sich an der Kritik des IVA ablesen, der fordert, auf die Verwendung des Indikators zu verzichten, bis methodische Mängel im Rahmen einer grundsätzlichen Überarbeitung beseitigt werden können.
Im Rahmen des NAPs werden unter anderem folgende Ziele verfolgt: „Die Reduktion von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt entstehen können um 30 % bis 2023, das Senken von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen in allen Produktgruppen einheimischer und importierter Lebensmittel auf unter 1 % bis 2021, bezogen auf die Ergebnisse des repräsentativen Monitorings.“
Dazu „die Begrenzung der Pflanzenschutzmittelanwendungen auf das notwendige Maß. Dies ist die Intensität der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die notwendig ist, um den wirtschaftlichen Anbau der Kulturpflanzen zu sichern. Sie liegt oft deutlich unterhalb der zugelassenen Anwendungen. Das Fördern der Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen im integrierten Pflanzenschutz und im ökologischen Landbau, die Verbesserung der Sicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, das Verbessern der Information der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken des Pflanzenschutzes, einschließlich der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.“
Tim Jacobsen