Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat in Europa eine der größten, wachsenden Flüchtlingslage seit dem 2. Weltkrieg ausgelöst.
Aktueller Stand:
In den ersten 90 Tage dürfen sich Ukrainer*innen in Deutschland ohne besondere Formalitäten aufhalten und den Aufenthaltsort frei wählen. Eine Registrierung hat zu erfolgen, wenn sie einer Arbeit nachgehen wollen oder Sozialleistungen bzw. ein Platz in Kindergarten oder Schule in Anspruch genommen werden sollen.
Am 4. März 2022 wurde eine EU-Regelung aktiviert, wonach Ukrainer*innen nunmehr für ein Jahr unkompli-ziert Schutz und einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten.
Nach jetzigem Stand sollen die Ausländerbehörden die Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig mit einer Arbeitserlaubnis ausstellen, so die Information der Bundesregierung vom 7. März 2022.
Die gemeinsame Landwirtschaftskammerplattform (AJB) hat eine hilfreiche Seite mit weiterführenden Links, wo aufgrund der Dynamik der aktuelle Stand wiedergegeben ist:
https://www.agrarjobboerse.de/news/39086_D%FCrfen_ukrainische_Fl%FCchtlinge_in_Deutschland_arbeiten
Quelle: Hartmut Osterkamp, LWK NRW