Der Mindestlohn bleibt in Deutschland auch nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ein viel umstrittenes Thema in Deutschland. Während der SPD-Generalsekretär inzwischen eine gesetzliche Lösung fordert, um 15 € Mindestlohn für 2026 festzuschreiben, lehnt die CDU dies kategorisch ab und verweist mit Recht auf das Koalitionspapier. Vor dem Hintergrund dieses Richtungsstreits zwischen CDU/CSU und SPD ist von einer Sonderreglung für die Landwirtschaft nichts mehr zu hören.
Es ist überaus bedauerlich und hoffentlich nicht schon wieder bezeichnend für eine zukünftige Bundesregierung, dass dieser Disput um den Mindestlohn in aller Öffentlichkeit geführt wird, und das noch bevor das zuständige Parteigremium bzw. die Mitglieder der SPD darüber entschieden hatten, ob eine Koalition aus CDU/CSU überhaupt zustande kommen würde. Deutschland benötigt dringend eine starke Bundesregierung, die bei allen berechtigten Meinungsunterschieden zwischen den beteiligten Parteien nach außen geschlossen mit einer Zielrichtung auftritt.
Im Koalitionspapier ist klar festgelegt, dass die zukünftige Regierungskoalition an einer unabhängigen und starken Mindestlohnkommission, die für die Festlegung des Mindestlohns zuständig ist, festhält. Doch diese Regierungskoalition hat mit ihrer Empfehlung für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 € im Jahr 2026 sowie zum Teil recht gegensätzlichen Aussagen zu diesem Thema nicht unbedingt Vertrauen geschaffen. Sie übernimmt aber keine Verantwortung für ihre Aussagen, sondern legt laut Koalitionsvertrag die Entscheidungsfindung in die Hände der Mindestlohnkommission und lässt gleichzeitig Zweifel an deren Unabhängigkeit aufkommen.
In diesem Zusammenhang fühlt die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, sich ungewollt auf die Bühne gerufen und betont, dass die Mindestlohnkommission eine ständige Kommission der Tarifpartner und ihre Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen. Bleibt alles wie vorgesehen, soll die Mindestlohnkommission im Juni über die Höhe des Mindestlohns für 2026 und 2027 entscheiden. Ein Eingriff ins Mindestlohngesetz – wie 2022 durch die Ampelkoalition geschehen – darf sich auf keinen Fall wiederholen.
Eine Erhöhung von aktuell 12,82 € auf 15 € würde eine Lohnsteigerung von 17 % zuzüglich der Sozialversicherungskosten bedeuten und Deutschland hätte nach Luxemburg wieder den zweithöchsten Mindestlohn in Europa. Eine Erhöhung auf 15 € hätte weitreichende Folgen für unser gesamtes Wirtschaftssystem, da das komplette Lohngefüge ins Wanken geraten würde. Die Gehälter in allen Lohngruppen, die Grundsicherung oder das Rentenniveau müssten angepasst werden. Die Sozialabgaben und Steuern würden steigen und alle Produkte, insbesondere solche mit hohem Lohnkostenanteil würden verteuert – wo bleiben da am Ende die Gewinner?
Hinter Luxemburg würde Deutschland mit 15 € im aktuellen Europavergleich Platz zwei einnehmen. In den Niederlanden gelten aktuell 14,06 € Mindestlohn, in Spanien 8,37 €, in Polen 7,08 €, in Serbien 3,75 €, in Marokko 1,27 € und in Peru 1,48 €. Dies macht deutlich, wie sehr sich die Lohnstandards in den einzelnen Ländern, aus denen unsere Märkte beliefert werden, unterscheiden.
Man darf nun gespannt sein, welche Entscheidung am Ende in dieser für unsere Branche essenziellen Frage getroffen wird. Auf der einen Seite ist der Mindestlohn bzw. der tatsächlich gezahlte Lohn ein wichtiger Parameter für die Attraktivität der Arbeit. Auf der anderen Seite entscheidet er maßgeblich über die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Betriebe. Dies dürfen wir in der Gesamtbetrachtung nicht aus den Augen verlieren.
Doch bei all diesen Überlegungen sollten wir auch nicht vergessen, der neuen Bundesregierung zu Beginn ihrer Arbeit und vor dem Hintergrund der unübersehbaren Aufgaben, die vor ihr stehen, zunächst einmal das notwendige Vertrauen zu schenken und mit Zuversicht in die Zukunft schauen.
Thomas Kühlwetter
(Artikel aus GP 05/25)