Kommentar: Mindestlohn steigt in zwei Stufen

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Nun ist es amtlich: Dass der Mindestlohn weiter steigen wird, steht schon lange fest, aber über die Höhe wurde im Vorfeld viel und heiß – nicht in den Kreisen unserer Branche – diskutiert. Seit dem Vorschlag der Mindestlohnkomission vom 26. Juni und der kurz da­­rauf folgenden Zustimmung durch Bundesarbeitsminister Heil steht fest, dass der Mindestlohn in Deutschland in zwei Stufen erhöht werden soll: Zum 1. Januar 2024 von 12,00 €/h auf 12,41 €/h und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 €/h. Unabhängig wie man zu dieser Erhöhung steht, ist zumindest für die kommenden beiden Jahre damit eine gewisse Planungssicherheit gegeben.

Bereits 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt, damals mit 8,50 €/h. Für die Landwirtschaft gab es übergangsweise Ausnahmeregelungengen mit z. T. deutlichen Unterschieden zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Bundesländern. So galt für die unterste Lohngruppe 7,20 €/h in Ostdeutschland und 7,40 €/h in Westdeutschland. Zum Januar 2016 folgte eine Steigerung auf 7,90/8,00 €/h Ost/West und dann ab Januar 2017 auf bundeseinheitlich 8,60 €/h sowie ab November 2017 auf 9,10 €/h.

Spätestens mit dem im vergangenen Herbst von der Regierungskoalition verabschiedeten Gesetz, dass den Beschluss der Mindestlohnkomission außer Kraft setzte, war die Zeit der moderaten Anpassungen vorbei. War der Mindestlohn zum Januar 2022 schon von 9,50 €/h auf 9,82 € erhöht worden, so überstieg er mit der Anhebung auf 10,45 €/h zum 1. Juli 2022 erstmals eine magische Grenze, die mit der politisch beschlossenen Erhöhung auf 12,00 €/h zum 1. Oktober 2022 nochmals klar überschritten wurde.

Gegenwärtig steht Deutschland damit hinter Luxemburg (13,80 €/h) an zweiter Stelle im EU-Mindestlohnranking, gefolgt von Belgien (11,85 €/h), den Niederlanden (11,75 €/h), Irland (11,30 €/h) und Frankreich (11,27 €/h). Am unteren Ende der EU-Staaten rangieren Bulgarien mit umgerechnet 2,41 €/h, Ungarn mit 3,41 €/h, Rumänien mit 3,64 €/h, die Slowakei mit 4,02 €/h, Kroatien mit 4,05 €/h, Griechenland (4,12 €/h), die Tschechische Republik mit 4,23 €/h, Portugal (4,50 €/h), Polen mit 4,87 €/h und Spanien mit 6,55/h. In Italien und Österreich existiert bis dato ebenso wie z. B. in Dänemark oder der Schweiz kein Mindestlohn.

Dies veranschaulicht einmal, wie groß der Flickenteppich in Europa ist, welche eklatanten Unterschiede bestehen und wie berechtigt die Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in der EU ist. Es macht aber auch deutlich, wie weit der Weg bis zur Erreichung dieses Ziels noch ist, sollte es denn jemals in greifbare Nähe rücken.

In Deutschland ist der Verbraucherpreisindex (die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen) von 2015 (94,5) bis 2023 auf einen Wert von 116,2 gestiegen. Insbesondere die Auswirkungen der Inflation (z. B. 2022 mit 6,9 %) werden hier erkennbar.

Wirft man einen Blick auf die kaufkraftbereinigten gesetzlichen Mindestlöhne in Europa, dann führt die Deutschland mit 10,55 €/h ganz klar an, noch deutlich vor Luxemburg, das hinter Belgien (9,91 €/h) mit 9,89 €/h trotz des nominal höheren Mindestlohns deutlich hinter Deutschland liegt. Legt man diese Zahlen einmal zu Grunde, offenbart sich das Zerrbild der öffentlichen Diskussion um den Mindestlohn.
Für die meist hoch arbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe in Deutschland sind die aktuell zu zahlenden 12,00 € Mindestlohn schon eine kaum zu meisternde Hürde. Beim Lohn sind die deutschen Betriebe Spitze, bei den Erzeugerpreisen leider nicht, denn auch jetzt noch zahlen deutsche Verbraucher trotz erheblich gestiegener Preise weniger für Lebensmittel als die Bürger in Frankreich, Italien, Belgien oder den Niederlanden. Darüber hi­naus steigen für die Betriebe mit jeder Mindestlohnerhöhung zwangsweise auch die Lohnkosten aller Mitarbeiter in anderen Lohngruppen.

Zuweilen kann man sich nicht dem Eindruck verwehren, dass einigen Politikern nur noch das eigene Klientel wichtiger ist und der Weitblick auf der Strecke bleibt. Die Diskussion um die Pflanzenschutzneuordnung auf EU-Ebene ist ein weiteres, trauriges Beispiel dafür. Vor dem Hintergrund des schrecklichen Kriegsgeschehens in der Ukraine wird einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, die Ernährungssicherung im eigenen Land zu gewährleisten.

Doch diese Botschaft scheint noch nicht überall angekommen zu sein. Trotz aller verfügbarer Technik, die übrigens auch in gleichem Maße bei unseren Berufskollegen in anderen Ländern, die oftmals unter wesentlich günstigeren Rahmenbedingungen produzieren, zum Einsatz kommt, schwächt jede weitere Kostensteigerung unsere Wettbewerbsposition.

Auch wenn der Vorschlag zur Mindestlohnerhöhung mit einem Plus von insgesamt 6,8 % innerhalb von 27 Monaten mit Blick auf die aktuelle Zeit zumindest bei einigen Mitgliedern der Mindestlohnkomission etwas Weitblick vermuten lässt, werden die kommenden Jahre für unsere Branche weiterhin he­rausfordernd sein.

Thomas Kühlwetter