Es gibt einige Themen, die sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des Sonderkulturanbaus in Deutschland ziehen. Neben der überbordenden Bürokratie und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zählt der Mindestlohn sicher dazu.
Wie nicht anders zu erwarten, ist auch vor dieser Bundestagswahl der Mindestlohn ein großes Thema gewesen und die Fronten zwischen den Parteien und Befürwortern einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohnniveaus und denjenigen, die der Mindestlohnkommission – wie per Gesetz seit 2015 geregelt – die Zuständigkeit für die Festsetzung des Mindestlohns überlassen wollen, sind klar abgegrenzt.
Schon im Vorfeld der Bundestagswahl war zu vermuten, dass der Mindestlohn – unabhängig davon, von welchen Parteien eine neue Regierung in Deutschland gebildet werden soll, ein Diskussionspunkt bei Koalitionsverhandlungen sein wird. Schon 2022 hatte die Rot-Grün-Gelbe-Koalition sich über das Mindestlohngesetz hinweggesetzt und für Deutschland einen erheblich höheren Mindestlohn als von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen, durchgesetzt. Damit rangierte Deutschland für mehrere Jahre hinter Luxemburg und auf Platz zwei im europäischen Mindestlohnvergleich: Kaufkraftbereinigt führte Deutschland sogar lange in der Statistik.
Hinter Luxemburg, den Niederlanden, Irland und mit einem Cent Abstand zu Belgien stehen die Deutschen im diesjährigen europäischen Mindestlohnvergleich auf Platz fünf. Aus Sicht unsere Branche ist dabei nicht der Blick nach oben, sondern der Blick in den unteren Bereich der Vergleichstabelle viel entscheidender: In Spanien beträgt der Mindestlohn gegenwärtig 8,37 €, in Polen 7,08 €, in Portugal 6,01 €, in Griechenland 5,60 €, in der Slowakei 4,69 € und in Bulgarien 3,32 €. In Italien gibt es noch keinen gesetzlichen Mindestlohn. In Marokko gilt ab dem 1. April 2025 für einen Arbeitstag in der Landwirtschaft ein Mindestlohn von 93 MAD, das entspricht umgerechnet 8,91 €, aber nicht pro Stunde, sondern eben pro Tag. Mit diesem Vergleich wird deutlich, in welchem Umfeld sich unsere Branche im europäischen und globalen Wettbewerb bewegt.
In ihrem Sondierungspapier haben CDU/CSU und SPD sich im Rahmen der zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch laufenden Koalitionsverhandlungen auf einen Mindestlohn von 15 €/Std. im Jahr 2026 verständigt. Dieser solle zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, jedoch ein deutlicher Hinweis an die Mindestlohnkommission sein. Mecklenburgs Agrarminister Till Backhaus (SPD), der in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft und Umwelt“ mit verhandelt, äußerte im „Nordkurier“, dass alles im Rahmen bleiben müsse und forderte einen branchenspezifischen Mindestlohn für Landwirtschaft und Gartenbau.
Dies haben zuvor auch schon der Deutsche Bauernverband, der Zentralverband Gartenbau, der Deutsche Weinbauverband, und der Deutsche Raiffeisenverband in einem an Backhaus gerichteten Schreiben gefordert. Darin verweisen sie darauf, dass der Lohnkostenanteil in der Sonderkulturbranche oftmals schon bei 60 % liegt und die Kostensteigerungen nicht an Handel und Verbraucher weitergegeben werden können, da der Abstand zu Importprodukten sonst noch weiter erhöht würde. Im Schulterschluss zu den genannten Verbänden fordert auch der Präsident der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Hans-Benno Wichert, eine Ausnahmeregelung für Landwirtschaft und Gartenbau in Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Für unsere Betriebe ist der Mindestlohn, wie schon häufig aus den unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt, ein absolut zentrales Thema, aufs Engste verbunden mit der Existenzfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, aber auch mit der Versorgung der in unserem Land lebenden Menschen mit hochwertig erzeugtem Obst, Gemüse und Zierpflanzen aus heimischer Produktion. Dies darf die Politik nicht außer Acht lassen, und schon gar nicht in der gegenwärtigen weltpolitischen Situation. Daher ist gerade jetzt Weitblick gefordert, um das Vertrauen und die Hoffnung auf den unterschiedlichen Seiten nicht zu enttäuschen.
Thomas Kühlwetter
(Artikel aus GP 04/25)