Auch wenn die Mühlen von Politik und Bürokratie bekanntlich langsam mahlen, können die dort gefassten Beschlüsse und deren Umsetzung für die Betroffenen am Ende mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein. So war es wenig verwunderlich, dass der Aufschrei aus vielen Teilen der Landwirtschaft nach der Veröffentlichung der Vorschläge der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation, SUR) groß war.
Darin vorgeschlagen wird eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 % bis zum Jahr 2030, bei besonders gefährlichen Mitteln um 80 %. Nach der Möglichkeit zur Eingabe von Anregungen und Einwänden soll in wenigen Tagen der Bericht des zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments zu den Vorschlägen der EU-Kommission offiziell vorgelegt werden.
Keine Frage, der Schutz der Umwelt muss hohe Priorität genießen und wir müssen alle Anstrengungen zum Schutz von Mensch und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft unternehmen, damit diese in Gegenwart und Zukunft erhalten und - wo erforderlich und möglich – verbessert werden. Dafür setzen sich nicht nur diverse Institutionen und Initiativen, Umweltorganisationen oder NGOs ein, sondern sicher auch die Landwirtschaft und der Gartenbau, denn ihr erklärtes Ziel ist die Nachhaltigkeit und die Erhaltung von Umwelt und Natur. Insofern ziehen alle an einem Strang. Große Uneinheitlichkeit besteht jedoch darüber, wie wissenschaftliche Ergebnisse zu interpretieren sind, wie das Ziel zu definieren und erreichen ist bzw. welche Wege zur Erreichung eines Zieles zu beschreiten sind.
Nun soll im weiteren Verfahren im Verlauf des Jahres auf EU-Ebene im Trilog zwischen Kommission, Parlament und Agrarministerrat eine Entscheidung über die endgültigen Inhalte der EU-Pflanzenschutzverordnung getroffen werden. Doch die Fronten scheinen zumindest in einigen Bereichen noch weit voneinander entfernt. Zumindest wurde dies bei einer Podiumsdiskussion, die der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) am 27. Februar in Brüssel organisiert hatte, deutlich. Im Detail ist die Kritik unüberhörbar, so z.B. am geplanten Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, das in der Folge zu erheblichen Produktionslücken und Kostensteigerungen in den Betrieben führen würde.
Nach Auffassung des Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, ist eine umfassende Neukonzeption auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Folgenabschätzungen erforderlich. Auch die Berichterstatterin des EU-Parlaments, Sarah Wiener, räumte ein, dass der Kommissionsvorschlag Mängel aufweise und es wichtig sei, in Gespräche einzutreten, um Kompromisse zu finden. In ihren Vorstellungen dazu spiegeln sich jedoch weitgehend nur Anpassungen im Sinne des ökologischen Anbaus wider. So fordert sie spezifische Ausnahmeregelungen für Wirkstoffe, die im ökologischen Anbau zugelassen sind und nach Verabschiedung der Verordnung in sensiblen Gebieten eingesetzt werden dürften. Ein Entgegenkommen in Teilbereichen signalisiert ihr Vorschlag zur Gebietskulisse. So solle für Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und rote Gebiete kein Totalverbot gelten. FFH-Gebiete oder Natura 2000-Gebiete sollen aber weiterhin, ebenso wie Vogelschutzgebiete, als sensibel eingestuft und folglich mit einem Totalverbot belegt sein, so Sarah Wiener.
Völlig offen ist nun, wie die Debatte fortgesetzt wird und ob, wie von der EU-Kommission beabsichtigt, der Trilog bis Sommer durchgeführt und ein Kompromiss gefunden werden kann. Im zweiten Halbjahr übernimmt Spanien die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr, im nächsten Jahr steht die Europawahl an und fraglich ist, ob die Parlamentarier für diesen Zeitraum nicht andere Themen im Fokus haben, zumal nur eine einvernehmliche Lösung zwischen Kommission, Parlament und Agrarministerrat möglich ist. Die gegenwärtige Unsicherheit für die Landwirte und Gartenbauer, über das, was in Zukunft verbindlich sein wird, kann also noch eine Weile andauern.
Um an dieser Stelle keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen - die Branche sollte in puncto Pflanzenschutzreduktion offen sein für Maßnahmen, die zur Verbesserung von Umwelt und Natur führen. Sie müssen aber wissenschaftlich fundiert und sachlich nachvollziehbar sein, denn auch dies ist ein Aspekt der Nachhaltigkeit. Schon jetzt leidet die Branche unter der in manchen Bereichen überaus angespannten Situation im Bereich Pflanzenschutz, und dies in einer Zeit, die von vielen Unwägbarkeiten, erheblichem Preisdruck und einer starken Wettbewerbssituation geprägt ist. Dabei wird von einigen Handelspartnern und auch von Verbrauchern gerne mal übersehen, ob für die Importe gleiche Rahmenbedingungen vorherrschen.
Gerade in dieser, durch Krieg, Inflation und Pandemie aus dem Ruder geratenen Situation sollte vom Einzelhandel und den Verbrauchern stärker darauf geachtet werden, woher die Produkte stammen und welchen Stellenwert eine eigenständige Versorgung hat.
Kernsatz: „Völlig offen ist nun, wie die Debatte fortgesetzt wird und ob, wie von der EU-Kommission beabsichtigt, der Trilog bis Sommer durchgeführt und ein Kompromiss gefunden werden kann.“