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- Fristverlängerung: Abgabetermin für die Steuererklärung 2022 ist Montag, der 2. Oktober 2023.
- Grundfreibetrag wird für das Jahr 2022 deutlich angehoben und steigt um 603 € auf 10.347 €.
- Energiepreispauschale: 300 € Entlastung erhielten Arbeitnehmer und Rentner, Studierende sollen 200 € bekommen. Die Pauschale muss versteuert werden.
- Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 € gilt ab 2022 unbefristet. Ab 2023 soll die Pauschale nach aktuellen Entwürfen auf 1.260 € steigen.
- Entfernungspauschale für Wege zur Arbeit steigt seit 2022 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt 2022 um 200 € auf 1.200 € pro Jahr. Ab 2023 soll er sich auf 1.230 € erhöhen.
- Sachbezüge: Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge vom Arbeitgeber steigt auf 50 €.
- Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge beträgt ab dem 1. April 2022 für Verheiratete 1.476 € und für Ledige 886 €. Für weitere Personen können jeweils 590 € angesetzt werden.
- Kindergeld: Im Jahr 2022 wurden für das erste und zweite Kind je 219 € gezahlt, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 €.
- Kinder- und Erziehungsfreibetrag: Der volle Kinderfreibetrag wurde auf 5.620 € erhöht. Mit dem vollen Erziehungsfreibetrag von 2.928 € liegen die Freibeträge in Summe bei 8.548 € pro Kind, wenn der Steuervorteil das Kindergeld übersteigt.
- Erneuter Kinderbonus: Im Jahr 2022 erhalten Eltern 100 € Kinderbonus für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Unterhaltsleistungen: Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wurde für 2022 um 603 € auf 10.347 € angehoben.
- Minijobs: Ab Oktober 2022 steigt die Grenze für einen Minijob von 450 € auf 520 €. Gesetzliche Altersrente Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für Neurentner ab 2022 auf 82 %. Steuerfrei bleiben somit 18 % der gesetzlichen Rente.
- Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt ab dem Jahr 2021 auf nur noch 14,4 % und höchstens 1.080 €. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt auf 324 €. Hinzuverdienstgrenze für Frührentner liegt 2022 unverändert bei 46.060 €. Bis zu diesem Jahresverdienst wird eine vorgezogene Altersrente nicht gekürzt.
- Verlustrücktrag möglich: Verluste lassen sich ab 2022 nicht nur in das Folgejahr vortragen, sondern auch zwei Jahre zurücktragen.
- Steuerzinsen gesenkt: Der jährliche Zinssatz für Steuererstattungen oder -nachzahlungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 6 % auf 1,8 % pro Jahr.
Da kommt das Versprechen von Buhl genau richtig: Gerade in den Zeiten der Krise sorgen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Urteile für eine wahre Flut von Änderungen im Steuerrecht. Wer seine Steuererklärung mit Buhl erledigt, muss sich um nichts kümmern. Die nackten Zahlen scheinen Buhl Recht zu geben: 1.674 € gibt's mit WISO Steuer im Schnitt zurück.
Tim Jacobsen